Pyro-Beratung Koller

Gutachtenerstellung | Behördenberatung | Lagerung und Transport | Vernichtung und Entsorgung

 

Transport von Feuerwerk und Pyrotechnik

Eine Abholung (Transport) der zugelassenen, sowie nicht zugelassenen Pyrotechnik bei den jeweiligen Dienststellen bzw. Aufbewahrungsorten, stellt für uns als renommiertes Pyrotechnikunternehmen kein Problem dar.

Am 27.10.14 war in Würzburg ein Besprechungstermin mit der Firma Koller-Feuerwerk und allen zuständigen Vertretern von den Regierungen der Bundesländer, Verkehrsministerium, Bundes-innenministerium, Bundesfinanzministerium und der BAM vereinbart worden.

Hier wurde beschlossen, dass die Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) in Berlin eine Allgemeinverfügung (Ausnahmegenehmigung) an die Firma Koller erteilt, um den Transport derartiger Gegenstände durchführen zu können. Hierbei wurde u.a. auch die Empfehlung festgelegt, dass die Transporte aus Sicherheitsgründen mit zwei fachkundigen Personen durchzuführen sind.

Wir haben daraufhin als erstes Unternehmen deutschlandweit von der BAM eine Allgemeinverfügung zur Klassifizierung von Asservaten von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen- und Sätzen, sowie die Beförderung derartiger Güter als fach- und sachkundiges Unternehmen erteilt bekommen.

Unsere Mitarbeiter sind in einem Konzept der stetigen Weiter- und Fortbildung sowohl firmenintern, als auch auf speziellen Seminaren, eingebunden.

Das gesetzlich vorgeschriebene Zuordnen (Klassifizieren) und die Begutachtung, ob ein Transport der Gegenstände und unter welchen Voraussetzungen dieser lt. Sprengstoffrecht durchgeführt werden darf, ist ebenfalls kein Problem, da unser Unternehmen auch im Sachverständigen- und Gutachterbereich u.a. für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden tätig ist.

Der Transport erfolgt aus Sicherheitsgründen immer durch zwei Mitarbeiter mit unseren Fahrzeugen, in nach Sprengstoffrecht zugelassenen Transportverpackungen, bzw. speziellen zugelassenen Transportkisten, die hierfür vorgesehen sind.

Das zur Verfügung stellen, der erforderlichen nach Sprengstoffrecht zugelassenen Transport-verpackungen, gehört selbstverständlich zu unserer Dienstleistung.

Eine kurzfristige Abholung der pyrotechnischen Gegenstände von den einzelnen Dienststellen bzw. Aufbewahrungsorten wäre nach Auftragserteilung innerhalb 14 Tagen von unserer Seite möglich.

 

Lagerung von Feuerwerk und Pyrotechnik

Die vorschriftsmäßige und sichere Lagerung nach Sprengstoffrecht für Feuerwerk und pyrotechnische Gegenstände der Lagergruppen 1.1, 1.3 und 1.4 ist für unser langjähriges Unternehmen selbstverständlich und steht an vorderster Stelle.

Die Firma Koller-Feuerwerk betreibt seit vielen Jahren, eines der wenigen in Deutschland zugelassenen Großlager für Pyrotechnik. Ein Einlagern bzw. Zwischenlagern von Asservaten und sichergestellter Pyrotechnik mit, bzw. auch ohne Zulassung, ist somit auch in größeren Mengen für unser Unternehmen kein Problem.

Für das Lagern -auch von Gegenständen ohne Zulassung- haben wir von den zuständigen Behörden die Genehmigungen erhalten.

 

Wir bieten Ihnen:

 
 
Planen Sie für die nächste Zeit ein Fest oder eine Feier und möchten dort ein Feuerwerk ?

Dann besuchen Sie auch unsere Feuerwerkseite unter www.koller-feuerwerk.de

Ihr Ansprechpartner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieter Koller

staatlich anerkannter Pyrotechniker, sowie geprüfter und zertifizierter Sachverständiger

Tel.
09181/ 460006
 
EMail:
info@pyro-beratung-koller.de

Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner für Gutachten, Vernichtung und Entsorgung von Feuerwerk und Pyrotechnik!

Anschrift

Pyro - Beratung Koller
Am Rödelberg 2
92318 Neumarkt

Tel. 09181/460006
Fax. 09181/462778

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