Behördenberatung
Da Vertreter der verschiedensten Behörden nicht jeden Tag mit Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen zu tun haben und dies auch nicht die alltägliche Arbeit vor allem für kleinere Behörden ist, kommen hier sehr schnell Fragen auf.
- - Wenn eine Privatperson unter dem Jahr für einen privaten Anlass ein Feuerwerk zünden möchte, stellen sich sehr schnell viele Fragen.
- - Wie muss ein entsprechender „Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Abbrennverbot“ aussehen und welche Angaben muss er enthalten?
- - Welche Möglichkeiten haben die Behörden bei der Bearbeitung eines derartigen Antrages, bzw. welche Auflagen in einem auszustellenden Bescheid können und dürfen gestellt werden, dass dies einerseits gesetzeskonform und andererseits vertretbar gegenüber dem Antragsteller ist?
- - Wenn z.B. jemand bei einer Feier in einem Lokal, oder einem Saal bzw. einer Halle pyrotechnische Gegenstände wie z.B. Wunderkerzen, Eisfontänen, oder ähnliches zünden möchte, welche Behörde ist hier einzuschalten und welche Auflagen sind zu beachten?
- - Sowohl bei der Polizei, als auch bei Kommunen und Landratsämtern in den Recyclinghöfen, kommen immer öfter Anfragen, ob hier auch alte Feuerwerkskörper abgegeben werden können.
Auch hier können wir als renommiertes, sowie fach- und sachkundiges Unternehmen weiterhelfen.
Unser Unternehmen bekommt derartige Fragen, sowohl von Behördenvertretern, als auch von Privatpersonen seit vielen Jahren gestellt.
Bedingt durch die über 70-jährige Erfahrung, die seit drei Generationen weitergegeben worden ist, sind wir in der Lage, bei derartigen Fragen meist sehr schnell weiter zu helfen.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen aus dem Bereich Feuerwerk und Pyrotechnik.
für jegliche Art von Feuerwerk und Pyrotechnik
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