Lagerung von Feuerwerk und Pyrotechnik
Die vorschriftsmäßige und sichere Lagerung nach Sprengstoffrecht für Feuerwerk und pyrotechnische Gegenstände der Lagergruppen 1.1, 1.3 und 1.4 ist für unser langjähriges Unternehmen selbstverständlich und steht an vorderster Stelle.
Die Firma Koller-Feuerwerk betreibt seit vielen Jahren, eines der wenigen in Deutschland zugelassenen Großlager für Pyrotechnik. Ein Einlagern bzw. Zwischenlagern von Asservaten und sichergestellter Pyrotechnik mit, bzw. auch ohne Zulassung, ist somit auch in größeren Mengen für unser Unternehmen kein Problem.
Für das Lagern -auch von Gegenständen ohne Zulassung- haben wir von den zuständigen Behörden die Genehmigungen erhalten.